Hoheitliche Vermessungen

Herr Dipl. Ing. Ulrich Eckardt ist als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) berechtigt, hoheitliche Vermessungen im Bundesland Bremen, also im Bereich der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, durchzuführen. Unter hoheitlichen Vermessungen versteht man folgende Vermessungsleistungen:

  • Zerlegungsvermessungen

  • Grenzfestellungen

  • Grenzanzeigen

  • Abmarkungsvermessungen

  • Gebäudeeinmessungen

  • Lagepläne zum Bauantrag

  • Bescheinigungen

Die Grenzanzeige ist in diesem Bereich ein Sonderfall. Sie zählt offiziell nicht zu den hoheitlichen Vermessungen, bedarf jedoch der Einholung von amtlichen Vermessungsunterlagen.

Die Kosten für hoheitliche Vermessungen sind in der Kostenverordnung für das Land Bremen eindeutig festgelegt. Sie richten sich unter anderem nach der Größe und dem Wert des betroffenen Flurstücks bzw. Gebäudes. Für eine genaue Kostenaufstellung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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Zerlegungsvermessung

Für den Verkauf eines Grundstücksteiles, oder auch nur für die unterschiedliche Belastung von Grundstücksabschnitten, ist eine Teilung im Grundbuch notwendig. Dabei wird in der Regel ein Teil eines Grundstücks abgeschrieben, das heißt, aus dem bisherigen Grundbuchblatt herausgelöst. Anschließend kann das Teilstück an einen anderen Eigentümer übertragen werden oder eine besondere Belastung erfahren.

Damit im Grundbuch die Teilung vorgenommen werden kann, muss in der Örtlichkeit und auf der Katasterkarte ein neues Flurstück gebildet werden.

Die Bildung des neuen Flurstücks in der Örtlichkeit wird durch den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur in der Zerlegungsvermessung durchgeführt. Dabei werden die Grenzen des bisherigen Grundstücks vermessen und mit den Unterlagen des Liegenschaftskatasters verglichen. Fehlende, versetzte oder beschädigte Grenzpunkte werden erneuert. Die neuen Grenzen des zu bildenden Grundstücksteils werden nach den Wünschen des bisherigen Grundstückseigentümers und nach öffentlich-rechtlichen Plänen (z.B. Bebauungsplänen) mit Grenzzeichen versehen.

Ein Grenztermin wird dem Grundstückseigentümer und den von der Vermessung betroffenen Grundstücksnachbarn rechtzeitig bekannt gegeben. In diesem Termin werden die Beteiligten von den Ergebnissen der Grenzvermessung und von der Abmarkung unterrichtet. Die Beteiligten geben Anerkennungserklärungen ab, die in einer Urkunde aufgenommen werden.

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Grenzfeststellung

Sind an einer Grundstücksgrenze die Grenzzeichen (z.B. Grenzsteine) verloren gegangen oder ist man sich nicht sicher, dass diese noch an der richtigen Stelle stehen, so besteht die Gefahr des Überbaus. Sie beugen Überbau und möglichen Streit mit dem Nachbarn vor, indem Sie die Grenze durch uns als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur feststellen und neu abmarken lassen.

Bei der Grenzfeststellung werden die Grenzen vor Ort untersucht und mit den maßgeblichen Unterlagen des Liegenschaftskatasters verglichen. Liegt für die zu untersuchende Grenze kein Katasternachweis vor oder sind die Angaben im Liegenschaftskataster widersprüchlich, wird diese Grenze ermittelt und abgemarkt. Die Grenzermittlung ist eine Sachverhaltsermittlung mit dem Ziel der Grenzfeststellung.

Nach Abschluss der Vermessungsarbeiten werden die Grundstückseigentümer der betroffenen Grundstücke durch den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur schriftlich zu einem Grenztermin geladen. In diesem Termin werden entsprechende Anerkennungserklärungen der Grundstückseigentümer in einer Urkunde zur Grenzniederschrift aufgenommen. Die Lage der Grenze ist damit unveränderlich und für die Grundstückseigentümer und ihre Nachfolger rechtlich verbindlich.

Die Ergebnisse der Grenzfeststellung werden in den Vermessungsschriften dokumentiert und der Katasterbehörde übergeben. Dort werden sie dauerhaft registriert und stehen für eine spätere Vermessung wieder zur Verfügung.

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Gebäudeeinmessung

Das Bremer Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG Bremen) verpflichtet die Grundstückseigentümer ein neu errichtetes oder in seinem Grundriss verändertes Gebäude einmessen zu lassen.

„Wird ein Gebäude neu errichtet oder in seinem Grundriß verändert, so ist der Gebäudeeigentümer verpflichtet, das Gebäude auf seine Kosten von der Katasterbehörde oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur einmessen zu lassen. Sofern ein Gebäudeeigentümer die Einmessung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Baubeginn selbst veranlaßt, ist die Katasterbehörde berechtigt, die Einmessung von Amts wegen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen und Kostenerstattung zu verlangen…“ VermKatG Bremen §11 (2)

Die durch uns, als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, gefertigten Unterlagen werden durch das Katasteramt in das Liegenschaftskataster übernommen. Das eingemessene Gebäude wird in die Liegenschaftskarte eingetragen, damit steht der Gebäudegrundriss der gesamten Verwaltung und anderen Kartennutzern als Planungs- und Entscheidungsgrundlage zur Verfügung. Im Zuge der Gebäudeeinmessung werden auch die beschreibenden Flurstücksangaben, wie Lagebezeichnung und Nutzungsart fortgeführt.

Das zuständige Katasteramt fordert den Grundstückseigentümer nach der endgültigen Fertigstellung eines genehmigungs- bzw anzeigepflichtigen Bauwerks auf, die Einmessung vornehmen zu lassen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hat der Eigentümer sein errichtetes Gebäude einmessen zu lassen.

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Lageplan

Der amtliche Lageplan ist eine der wichtigsten Unterlagen zur Verwirklichung eines Bauvorhabens in Bremen. Er stellt im Baugenehmigungsverfahren eine entscheidende Grundlage dar. Oft wird er auch als „Lageplan zum Bauantrag“ bezeichnet.

Es gibt zwei Arten von amtlichen Lageplänen, den einfachen Lageplan und den qualifizierten Lageplan. Im Normalfall reicht die Erstellung eines einfachen Lageplans aus. In Ausnahmefällen fordert die zuständige Baubehörde einen qualifizierten Lageplan.

Der Amtliche Lageplan wird durch uns, als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, aufgrund von eigenen Messungen und den maßgeblichen Unterlagen aus dem Liegenschaftskataster gefertigt. Bei qualifizierten Lageplänen werden vor Ort die Grundstücksgrenzen im erforderlichen Umfang überprüft. Die Gegebenheiten auf dem Baugrundstück und die Nachbarbebauung werden lage- und höhenmäßig aufgemessen und dargestellt.

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Grenzanzeige

Nach Einholung und Auswertung der aktuellen amtlichen Unterlagen werden in einem örtlichen Termin die Grundstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen. Die dabei vorgefundenen Grenzmarken werden freigelegt, bzw. sichbar gemacht; verloren gegangene Grenzmarken werden örtlich angezeigt und dem/der Antragsteller/-in erläutert.

In diesem Verfahren wird keine Anerkennungserklärung von den Grenznachbarn aufgenommen und es findet auch keine Übernahme der festgestellten Tatsachen in das Liegenschaftskataster statt.

Da keine Übernahme der Vermessungsergebnisse erfolgt, ist dieses Verfahren in der Regel kostengünstiger als das volle Grenzfeststellungsverfahren.

Zur Lösung von Differenzen zwischen den Grenznachbarn ist dieses Verfahren allerdings ungeeignet, da von der Vermessungsstelle keinerlei Erklärungen der Beteiligten zum Grenzverlauf aufgenommen und Abmarkungsmängel nicht bereinigt werden. Soweit vor Ort Abweichungen zu den Unterlagen des Katasters festgestellt werden, kann auf Antrag des Grundstückseigentümers der Auftrag in eine amtliche Grenzfeststellungsvermessung gewandelt werden.

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Technische Vermessungen

Als technische Vermessungen werden alle Vermessungen bezeichnet, die keinen direkten hoheitlichen Bezug haben. Sie werden in fast allen Bereichen des öffentllichen Lebens benötigt.

Ein großer Anteil an technischen Vermessungen läßt sich unter dem Bereich Absteckung zusammenfassen. Die Absteckungen von Ein- oder Mehrfamilienhäusern gehören bei uns zum täglichen Geschäft. Weitere große Bereiche der technischen Vermessungen sind:

  • Bauwerksüberwachung

  • Bestandsdokumentation

  • Bauwerksaufmaß

  • Flächen-/Volumenberechnung

Können Sie ihre Vermessung keinem dieser Bereiche zuordnen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir finden bestimmt eine Lösung.

Die Kosten für technische Vermessungen werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet.

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Absteckung

Als Absteckung wird die Übertragung von Koordinaten, z.B. aus Bauplänen, in die Örtlichkeit bezeichnet.

Vor dem Bau eines Gebäudes werden durch Absteckungen die bestimmenden Elemente des Bauwerks in die Örtlichkeit übertragen und mit geeigneten Markierungen gekennzeichnet und gesichert. Diese Arbeiten, insbesondere wenn Abstände zu Grundstücksgrenzen einzuhalten sind, führen in der Regel wir als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur durch.

Grundlage für die Absteckung sind die vom Bauherrn zur Verfügung gestellten Grundrisse des Bauwerkes. Bei größeren Bauvorhaben werden spezielle Absteckpläne vom Planer erstellt. Diesen Unterlagen entnehmen wir die Hauptelemente der Konstruktion und übertragen sie in enger Abstimmung mit dem Baubetrieb in die Örtlichkeit.

Auf Wunsch unterteilen wir die Absteckung in mehrere Schritte. Vor Beräumung, Planierung oder Baugrubenaushub kann es sinnvoll sein, die Lage der erforderlichen Arbeiten in einer Grobabsteckung örtlich festzulegen. Wenn das Baugrundstück für den Baubeginn vorbereitet ist, führen wir die Feinabsteckung durch, bei der die Lage des Bauwerks mit der erforderlichen Genauigkeit in der Örtlichkeit festgelegt wird.

Die Absteckung wird durch geeignete Maßnahmen gesichert, so dass sie während der gesamten Bauphase unverändert zur Verfügung steht. Bei Bauwerken, die eine besondere Präzision erfordern, führen wir auf Wunsch baubegleitende Absteckungen durch.

Achsen von Trassen werden in der Regel vor Baubeginn auf Sicherungspfähle abgesteckt, die dann zusätzlich mit einem Dreibock gegen Veränderungen gesichert werden. Bei Vorhaben mit einer langen Bauphase werden die Hauptachsen auch mit schwerer Vermarkung, Steine mit Vermessungsmarken, gesichert. Im Zuge der einzelnen Bauphasen werden dann die Nebenachsen oder Bauteile von den überprüften Hauptachsen aus abgesteckt.

Absteckungen führen wir mit Präzisionstachymetern und -nivellieren durch, in unwegsamem Gelände benutzen wir auch in Kombination satellitengestützte Verfahren (GPS). Als Nachweis der Absteckung fertigen wir eine Absteckskizze, in der die abgesteckten Lage- und Höhenpunkte mit ihren bestimmenden Maßen verzeichnet sind.

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Bauwerksüberwachung / Deformationsmessung

Für Bauwerke, die erhebliche, insbesondere veränderliche oder bewegliche Lasten zu tragen haben, werden Überwachungsmessungen über lange Zeiträume durchgeführt. Dabei wird die Lage und Höhe von ausgewählten Konstruktionen mit hoher Präzision bestimmt und den Werten vergangener Epochen gegenübergestellt. So lassen sich rechtzeitig Veränderungen am Bauwerk feststellen und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten.

In den letzten Jahren werden aber auch immer öfter Überwachungsmessungen ausgeführt, um bei Baumaßnahmen das Bestehen oder Nichtbestehen von Auswirkungen auf Nachbarbauwerke nachzuweisen.

So können für den Bauherrn und seinen Nachbarn lange Rechtsstreite vermieden werden und klare Entschädigungsregelungen bei eventuell aufgetretenen Schäden getroffen werden.

Überwachungsmessungen führen wir mit Präzisionstachymetern und -nivellieren aus. Die Auswertung erfolgt mit Ausgleichungssoftware, so dass statistisch gesicherte Aussagen gewonnen werden. Die Nachweise werden auf Wunsch graphisch oder in tabellarischer Form geführt und auch digital übergeben.

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Bestandsdokumentation

Unsere sich ständig modernisierende Gesellschaft verlangt von Verwaltung und Wirtschaft immer schnellere Planungsentscheidungen. Um technisch und rechtlich korrekte Entscheidungen treffen zu können, ist ausreichende Kenntnis über den vorhandenen Bestand notwendig. Daher investieren Verwaltung und große wirtschaftliche Unternehmungen in die Führung von Bestandsunterlagen.

Die Umstellung von analogen Unterlagen auf die rechnergestützte Führung in Datenbanken ist seit einigen Jahren in vollem Gange. Mit unseren technischen Möglichkeiten und unseren Erfahrungen bei Digitalisierung, Vektorisierung und Homogenisierung sind wir der ideale Partner für die Ersterfassung digitaler Daten.

Der Wert von digitalen Bestandsdaten kann nur erhalten werden, wenn eine hohe Aktualität gewährleistet wird. Änderungen am Bestand sind kurzfristig aufzunehmen und zu speichern. Mit unserem Knowhow bei Erfassung und digitaler Dokumentation von technischen Anlagen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Kurzfristige Reaktionszeiten und eine hohe Datenqualität sichere ich Ihnen zu, damit Ihre Bestandsunterlagen aktuell und hochwertig bleiben.

Als Teil unseres Qualitätsmanagements werden die erzeugten Bestandsdaten grundsätzlich einer Datenprüfung unterzogen. Geprüft werden Abhängigkeiten in den Geometrie- und Sachdaten nach Anforderungen der unterschiedlichen Zielsysteme und Datenmodelle.

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Bauwerksaufmaß

Die zunehmende Komplexität der Unternehmenswelt, die Verschärfung des Wettbewerbes, die Globalisierung der Märkte, zunehmender Kostendruck und die allgemeine Rezession stellen Unternehmen vor einen enormen Handlungsbedarf. „Facility Management“ ist eine Strategie, um die Planung und Bewirtschaftung von „Facilities“ (Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen und Infrastrukturen) effektiv und kostengünstig durchzuführen.

Wer im Bestand planen will, benötigt Bestandsunterlagen, da „Facility Management“ heute weitgehend rechnergestützt durchgeführt wird, natürlich in digitaler Form. Diese Unterlagen anzufertigen und in der von Ihrem Managementsystem benötigten Form bereitzustellen, ist eine Aufgabe, die wir mit moderner Mess- und Auswertetechnik und mit geschultem Personal zu Ihrer Zufriedenheit ausführen.

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Flächen- / Volumenberechnung

Für die Beantragung von Fördermaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft ist oft der exakte Nachweis der bewirtschafteten Fläche notwendig. Die Angaben aus dem Liegenschaftskataster sind hierfür oft zu ungenau bzw. veraltet. Die moderne satellitengestützte Vermessung macht es möglich, kurzfristig und kostengünstig Flächenangaben bereitzustellen.

Der zunehmende Kostendruck zwingt auch in der Landwirtschaft zur weiteren Senkung der Produktionskosten. „Precision Farming“ ist eine neue Technologie, die die ackerbaulichen Bedürfnisse des Teilschlages berücksichtigt und die erforderlichen Maßnahmen darauf hin ausrichtet. Damit wird der Einsatz der Betriebsmittel ökonomisch optimiert und die Ertragssicherheit und Ertragsqualität erhöht.

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